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Fernschulen

Fernunterricht (engl. Distance Learning) ist ein verbraucherschutzrechtlich eindeutig definierter Begriff: Laut Fernunterrichtsschutzgesetz von 1977 handelt es sich beim "Fernunterricht" um die "Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten, bei der der Lehrende und der Lernende ausschließlich oder überwiegend räumlich getrennt sind, und der Lehrende oder sein Beauftragter den Lernerfolg überwachen." (FernUSG § 1 Abs. 1) Fernlehrgänge können also durchaus Präsenzseminare umfassen, doch der überwiegende Teil des Lernstoffs wird laut Definition - und im Gegensatz zum Direktunterricht - räumlich getrennt vom Lehrer, also individuell und unter freier Zeiteinteilung, bearbeitet, die entsprechende Bildungseinrichtung wird auch Fernschule genannt. Die pädagogische Begleitung und Lernerfolgskontrolle grenzt den Fernunterricht wiederum vom Selbststudium ab.

In Deutschland unterliegen seit 1977 alle Fernlehrgänge einer Zulassungspflicht nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz. Die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) in Köln entscheidet nach Antragstellung über die jeweilige Zulassung von Fernlehrgängen, die der beruflichen oder allgemeinen Bildung dienen. Lediglich bei reinen Hobby-Kursen, die nur der Freizeitgestaltung oder Unterhaltung dienen, ist keine staatliche Zulassung nötig. Zugelassene Fernlehrgänge erhalten eine Zulassungsnummer, welche der Anbieter im Informationsmaterial sichtbar aufführen muss.

Bei der Überprüfung durch die ZFU wird besonderer Wert darauf gelegt, dass die Lehrgänge so gestaltet sind, dass das angestrebte Lehrgangsziel erreichbar ist. Praxisbezug und Didaktik werden ebenso kontrolliert wie die Qualität der pädagogischen Betreuung und der Lernkontrollen. Weiterhin schützt die Überprüfung der Kursverträge und des Werbeverhaltens der registrierten Anbieter die Verbraucher vor Überraschungen nach Vertragsabschluss.

Wer einen staatlich zugelassenen Fernlehrgang belegt, hat unter anderem garantiert:
  • 14 Tage Rücktrittsrecht vom Vertrag ohne Kosten und Risiko,
  • 3-monatiges Kündigungsrecht jederzeit nach Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsschluss
  • gleich bleibende Studiengebühren für die gesamte Dauer des Lehrganges.
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Fernschule aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.


Weblinks:

ILS - Mit Bildung zum Erflog



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