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Grundsätzlich sind Studenten bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres über die Krankenversicherung ihrer Familie mit abgesichert. Das heißt bezüglich ihrer Krankenkassensituation ändert sich zunächst einmal nichts im Vergleich zur Schulzeit. Mit 25 Jahren müssen Studenten selber für ihre Krankenversicherung aufkommen und da sie von der Versicherungspflicht befreit sind, haben sie die Wahl, sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse, oder bei einer privaten Krankenkasse zu versichern.
Zu beachten ist, dass die gesetzlichen Krankenkassen bei Studenten zwischen 25 und 30 Jahren einen festen, gesetzlich vorgegebenen Tarif anbieten. Bei den privaten Krankenkassen ist dies anders: Hier entscheidet der Kunde selber was er absichern möchte und ob er eine Selbstbeteiligung wählt. So bietet zum Beispiel die DBV für etwa 80 Euro im Monat eine Krankenversicherung für Studenten mit 400 Euro Selbstbeteiligung an, das heißt die Krankenkasse übernimmt erst Kosten ab 400 Euro, alles darunter muss der Kunde selbst bezahlen. Wer also selten krank ist und nie zum Arzt muss, fährt mit Selbstbeteiligungstarifen gut. Wer dagegen mehr Komfort, also Einzel- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus und Chefarztvisite wünscht, muss mehr investieren. So bietet die Continentale Versicherung für Studenten für 130 Euro einen Tarif ohne Selbstbeteiligung und mit mehr Komfort im Krankenhaus an.
Wichtig ist, dass es bei privaten Krankenkassen keine Zusatzversicherungen gibt. Ein gesetzlich Krankenversicherter kann z.B. bei Zahnersatz eine extra Versicherung abschließen, die die Differenz zwischen Kassenleistung und Komplettkosten deckt, ein privat Versicherter kann diese Kosten über eine Zusatzversicherung nicht absichern, sondern muss seinen Versicherungsvertrag bei seiner privaten Krankenversicherung so gestalten, dass diese Kosten gedeckt sind.
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